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Sonderorgane der Stadt

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In Fällen, die von Sondergesetzen festgelegt werden, errichtet der Bürgermeister für die Ausübung des übertragenen Wirkungskreises Sonderorgane der Stadt, er nennt und widerruft ihre Mitglieder. In Fällen, die von Sondergesetzen festgelegt werden, übt das Sonderorgan der Gemeinde mit dem erweiterten Wirkungskreis die Staatsverwaltung für das Verwaltungsbezirk der Gemeinde mit erweitertem Wirkungskreis aus. An der Spitze des Sonderorgans der Gemeinde kann nur eine Person sein, die, falls es der Sondergesetz nicht anders festlegt, besondere fachliche Befähigung im Bereich des übertragenen Wirkungskreises, für welches das Sonderorgan errichtet wurde, erwiesen hat. Dies bezieht sich nicht auf Fälle, wo an der Spitze des Sonderorgans der Gemeinde auf Grund einer Bestimmung des Sondergesetzes der Bürgermeister steht.

In der Stadt Kolín wurden folgende Sonderorgane errichtet:

  • Überflutungskommission
  • Kommission für sozial-rechtlichen Schutz der Kinder
  • Sicherheitsrat ORP (Abk. für Gemeinde mit erweitertem Wirkungskreis) Kolín
  • Krisenstab ORP Kolín

Die Wirkung und die Tätigkeitsfülle dieser Organe werden von entsprechenden rechtlichen Normen und von Tagungsordnungen dieser Organe bestimmt, die der Bürgermeister verabschiedet.


Poslední úprava: 31.07.2012 07:39:34, Petra Kučerová