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Gemeindevertretung

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Die Gemeindevertretung ist das höchste Organ der Selbstverwaltung der Stadt. Die Gemeindevertretung der Stadt Kolín hat 27 Mitglieder. Die Mitglieder der Gemeindevertretung werde für die vierjährige Funktionsperiode gewählt. Die gegenwärtigen Mitglieder der Gemeindevertretung wurden in der Wahl im Jahr 2010 gewählt. Die Gemeindevertretung entscheidet in Sachen, die der eigenen Wirkung angehören – siehe § 84 Ges.Nr.. 128/2000 SIG., über die Gemeinden (Gemeindeeinrichtung). Der Gemeindevertretung wird unter anderem die Programmabstimmung der Stadtentwicklung, der Stadthaushalt und die allgemein verbindliche Satzung in Sachen des selbständigen Wirkungskreises vorbehalten. Sie wählt aus eigenen Reihen den Bürgermeister, die Vizebürgermeister und weitere Mitglieder des Stadtrats Kolín, sie legt die Zahl der freigegeben Mitglieder der Gemeindevertretung fest, sie legt Ausschüsse an und sie widerruft sie, sie wählt ihre Vorsitzenden und weitere Mitglieder und sie übt weitere Tätigkeiten gemäß des Gesetzes über die Gemeinden aus. Die Gemeindevertretung ist ebenfalls befugt die Ehrenbürgerschaft und die Preise der Stadt Kolín zu erteilen. Die Sitzungen der Gemeindevertretung sind öffentlich und sie werden im Einklang mit der Tagesordnung geführt.

Die Gemeindevertretung kann Ausschüsse als ihre Initiativ- und Kontrollorgane errichten. Ihre Standpunkte und Vorschläge legen die Ausschüsse der Gemeindevertretung vor. Die Gemeindevertretung errichtet immer den Finanzausschuss und den Kontrollausschuss. Der Vorsitzende eines Ausschusses ist immer ein Mitglied der Gemeindevertretung.

Der Ausschuss erfüllt Aufgaben, mit denen er von der Gemeindevertretung beauftragt wird. Aus seiner Tätigkeit ist der Ausschuss der Gemeindevertretung gegenüber verantwortlich. Anzahl der Mitglieder des Ausschusses ist immer ungerader. Der Ausschuss trifft sich nach Bedarf. Beschlüsse des Ausschusses werden immer schriftlich angefertigt und sie werden vom Vorsitzenden des Ausschusses unterzeichnet. Ein Beschluss des Ausschusses ist gültig, falls die absolute Mehrheit aller Mitglieder des Ausschusses ihre Zustimmung geäußert hat. Der Finanzausschuss und der Kontrollausschuss müssen mindestens drei Mitglieder haben. Ihre Mitglieder können der Bürgermeister, die Vizebürgermeister, Stadtamtsekretär und auch Personen, die beim Stadtamt mit Haushalt arbeiten oder andere buchhalterische Tätigkeit ausüben, nicht sein. Über eine ausgeführte Kontrolle wird der Ausschuss ein Protokoll anfertigen. Das Protokoll enthält die Information, was kontrolliert wurde, welche Mängel festgestellt wurden und Vorschläge der Maßnahmen, die zur Entfernung der Mängel führen. Das Protokoll wird von einem Mitglied des Ausschusses unterzeichnet und von dem Angestellten, den die Kontrolle betraf. Der Ausschuss legt das Protokoll der Gemeindevertretung vor, zum Protokoll wird die Äußerung des Organs beigelegt, beziehungsweise die Äußerung der Angestellten, welche die Kontrolle betraf.


Poslední úprava: 03.08.2017 07:26:32, Petra Kučerová